Ferienhaus Lieblingsplatz

Ferienhaus Ferienwohnung

Herzlich willkommen im Ferienhaus „Café Lieblingsplatz“ in Blaibach. Ihr perfekter Familienurlaub im Bayerischen Wald.

Mit der Gästekarte: Freie Fahrt mit Buss und Bahn im GUTI-Bereich.

Ausflugsziele und Aktivitäten.

    Direkt neben dem Café Lieblingsplatz mit großer Terrasse, Biergarten, Sandstrand

    Der Blaibacher See ist nur 2 km entfernt und lädt zum Baden, Paddeln und Spazierengehen ein

    Radweg direkt vor der Haustüre und neben dem Weißen Regen lädt zum Radeln, Skaten und Spazirengehen ein

    Wanderwege beginnen direkt vor der Haustüre

    Kanu- und Kanadierverleih nur 100 m entfernt

    E-Bike Verleih (1,5 km)

    Bahnhof und Haltestelle (1 km)

    Konzerthaus in Blaibach (1,5 km)

    AQUACUR-Badewelt in Bad Kötzting (7 km)

    Zauberhafter Weihnachtsmarkt in Bad Kötzting (7 km)

    Großes traditionelles Pfingstfest in Bad Kötzting (7 km)

    Großes traditionelles Drachenstichfest in Furth im Wald (23 km)

    Freizeitpark Churpfalzpark (16 km)

    Further Erlebniswelt Flederwisch (23 km)

    Ausflugspark Steinbruchsee mit Wildgehege in Furth im Wald (23 km)

    Further Felsengänge (23 km)

    Rodel- und Freizeitparadies in St. Englmar (ca. 25 km)

    Waldwipfelweg in St. Englmar (ca. 25 km)

    Nächstes Skigebiet in St. Englmar (ca. 25 km)

    Großes Familienskigebiet am Großem Arber (ca. 40 km)

und vieles mehr...

Ausstattung und Merkmale
Parkplatz
Aktiv und Sport
Bio
Sport
Fahrradverleih
Haustiere auf Anfrage
Kaffee und Kuchen
Vegetarische Kost
Babybett
Babyhochstuhl
Balkon/Terrasse
Bar
Geschirrspüler
Restaurant
Terrasse
Wickelauflage
Wintergarten
Ländliche Lage
Ortsrand
Garten
Deutsch
Englisch
Diners Club
Haustiere erlaubt
Getrennter Ein- und Ausgang
Leistungen
Eine Vorauszahlung von 50% wird nach Buchung berechnet. Die restliche Zahlung erfolgt vor Ort in bar oder per EC-/Kreditkarte. Bei einem Reiserücktritt: bis 60 Tage vor Reisebeginn: 0 % des Reisepreises 60 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises 14 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Wir empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Gerichtsstand: Cham
Buchungsanbieter

Quelle:

my.IRS GmbH

Organisation:

OBS OnlineBuchungService GmbH

Zuletzt geändert am 09.06.2024

ID: D1B91B8434AB6BA6D5AC8322A55E83DD



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